Statuten und Vereinszweck

Statuten § 2 – Zweck:

Der Verein bezweckt die Förderung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit seiner Mitglieder durch Pflege von Kampfsportarten aller Art insbesondere Karate auf Grundlage der ethischen und geistigen Werte des Christentums im Bekenntnis zur friedlichen Völkerverbindung durch Sport und unter Wahrung der österreichischen Kultur sowie der Gleichbehandlung der Geschlechter. Dabei bekennt sich der Verein zum Ehrenkodex der SPORTUNION.

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